Diese in der Wand versenkten Sitze können, wenn gewünscht, optisch mit der Wand so verschmelzen, dass sie auf den ersten Blick kaum wahr genommen werden. Im hochgeklappten Zustand benötigen diese Sitze überhaupt keinen Platz im Rauminneren und stellen auch in überfüllten Räumen, wie zum Beispiel in einer Aufzugkabine, kein Hindernis dar, wenn sie nicht verwendet werden.
Nicht nur in Aufzugkabinen bietet sich diese Klappsitzvariante an. Auch wenn Wände in Ständerbauweise ausgeführt sind oder sonstige optische oder räumliche Ansprüche es erfordern kann der Wandeinbau-Klappsitz eine ideale Lösung sein.
Unter den zahlreichen Modellen finden Sie verschiedene Abmessungen in Breite und Tiefe, Wandgehäuse für nicht ausreichend tragfähige Wände, Adapterrahmen zur Verringerung der Einbautiefe, schwer entflammbare oder nicht brennbare Ausführungen, Gehäuse in allen Farben oder in Edelstahl, verschiedene Polster oder harte Sitzflächen.
Gerne ermitteln wir für Sie die für Ihre speziellen Anforderungen ideale Klappsitzlösung. Rufen Sie uns für eine unverbindliche telefonische Beratung einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.
Klappsitz, der in der Wand versenkt wird. Die Sitzfläche wird durch Federkraft in die Ruhestellung gebracht (nur bei gepolsterter Sitzfläche). Harte Sitzflächen dürfen bei diesem Modell wegen der Verletzungsgefahr nicht von alleine hochklappen.
Vorzugsweise zur Verwendung in Aufzugkabinen, aber auch für andere Zwecke. Die Einbautiefe beträgt nur ca. 82mm. Die Schrauben für die Befestigung des Sitzes in der Wand bleiben sichtbar. Wenn die Wand von hinten zugänglich ist, können aber auch nicht sichtbare Bolzen eingesetzt werden. Dann erfolgt die Befestigung von hinten mit Muttern.
Dieser Sitz entspricht den Vorgaben der DIN EN 81-70 (Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen), wenn er so montiert wird, dass die Sitzhöhe 48 bis 52 cm beträgt. Die DIN EN 81-70 ist Bestandteil der DIN 18040 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen), Teil 1 und 2.
Klappsitz, der in der Wand versenkt wird. Die Sitzfläche wird durch Federkraft in die Ruhestellung gebracht (nur bei gepolsterter Sitzfläche). Harte Sitzflächen dürfen bei diesem Modell wegen der Verletzungsgefahr nicht von alleine hochklappen.
Vorzugsweise zur Verwendung in Aufzugkabinen, aber auch für andere Zwecke. Die Einbautiefe beträgt nur ca. 82mm. Die Schrauben für die Befestigung des Sitzes in der Wand werden durch die Rahmenblende abgedeckt.
Dieser Sitz entspricht den Vorgaben der DIN EN 81-70 (Zugänglichkeit von
Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen), wenn
er so montiert wird, dass die Sitzhöhe 48 bis 52 cm beträgt. Die DIN EN 81-70 ist Bestandteil der DIN 18040 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen), Teil 1 und 2.
Dieser Klappsitz hat als einzigen Unterschied zum standardmäßigen Modell 007-24 ein Gehäuse aus Stahl in mattschwarz anstatt aus Edelstahl.
Die Optik im hochgeklappten Zustand entspricht exakt der eines Klappsitzes, der komplett aus Edelstahl hergestellt ist. Klappt man die Sitzfläche ab, so erkennt man das schwarze Innere. Optisch stört dieser Umstand keineswegs, denn das schwarze Polster und das schwarze Wandgehäuse ergänzen sich perfekt. Auch technisch gesehen gibt es keinerlei Unterschiede oder gar Nachteile.
Der große Vorteil liegt in den Herstellungskosten. Mit dem schwarzen Wandgehäuse ist dieser Klappsitz um rund 17 Prozent günstiger.
Klappsitz, der in der Wand versenkt wird. Die Sitzfläche wird durch Federkraft in die Ruhestellung gebracht (nur bei gepolsterter Sitzfläche). Harte Sitzflächen dürfen bei diesem Modell wegen der Verletzungsgefahr nicht von alleine hochklappen.
Vorzugsweise zur Verwendung in Aufzugkabinen, aber auch für andere Zwecke. Die Einbautiefe beträgt nur ca. 82mm. Die Schrauben für die Befestigung des Sitzes in der Wand bleiben sichtbar. Wenn die Wand von hinten zugänglich ist, können aber auch nicht sichtbare Bolzen eingesetzt werden. Dann erfolgt die Befestigung von hinten mit Muttern.
Dieses Modell ist kleiner als 007-13 und eignet sich daher bei Platzproblemen, erfüllt dafür aber nicht die Anforderungen an die DIN EN 81-70.
Klappsitz, der in der Wand versenkt wird. Die Sitzfläche wird durch Federkraft in die Ruhestellung gebracht (nur bei gepolsterter Sitzfläche). Harte Sitzflächen dürfen bei diesem Modell wegen der Verletzungsgefahr nicht von alleine hochklappen.
Vorzugsweise zur Verwendung in Aufzugkabinen, aber auch für andere Zwecke. Die Einbautiefe beträgt nur ca. 82mm. Die Schrauben für die Befestigung des Sitzes in der Wand werden durch die Rahmenblende abgedeckt.
Dieses Modell ist kleiner als 007-24 und eignet sich daher bei Platzproblemen, erfüllt dafür aber nicht die Anforderungen an die DIN EN 81-70.
Klappsitz, der in der Wand versenkt wird. Die Sitzfläche wird durch Federkraft in die Ruhestellung gebracht (nur bei gepolsterter Sitzfläche). Harte Sitzflächen dürfen bei diesem Modell wegen der Verletzungsgefahr nicht von alleine hochklappen.
Vorzugsweise zur Verwendung in Aufzugkabinen, aber auch für andere Zwecke. Die Einbautiefe beträgt nur ca. 82mm. Die Schrauben für die Befestigung des Sitzes in der Wand werden durch die Rahmenblende abgedeckt.
Dieses Modell ist mit 349 mm Gesamtbreite sehr schmal und eignet sich daher bei Platzproblemen, erfüllt dafür aber nicht die Anforderungen an die DIN EN 81-70.
Klappsitz, der in der Wand versenkt wird. Die Sitzfläche wird durch Federkraft in die Ruhestellung gebracht (nur bei gepolsterter Sitzfläche). Harte Sitzflächen dürfen bei diesem Modell wegen der Verletzungsgefahr nicht von alleine hochklappen.
Der Sitz wird auf eine Tragkonstruktion montiert, der Wandrahmen des Sitzes wird hinterher verkleidet. Die Sitzfläche steht 19 mm über den Wandrahmen, so dass Verkleidung und Sitzfläche bündig sind. Andere Überstände sind möglich.
Die Kanten am Ausschnitt Ihrer Wandverkleidung (insbesondere bei Gipskarton) sollten entsprechend widerstandsfähig sein.
Dieser Sitz ist von seiner Bauart her dafür gedacht, als Ersatz für defekte Sitze eines Wettbewerbers zu dienen, bei dem die Wandnische fest in die Kabinenwand eingeschweißt und die klappbare Sitzfläche in diese Nische eingeschraubt wurde. Der Sitz selbst hat ein eigenes Wandgehäuse, die vorhandene Nische braucht aber deswegen nicht entfernt zu werden.
Wenn die Abmessungen der vorhandenen Wandnische in ihrer Aufzugkabine etwa 384 x 340 x 63 mm (h x b x t) betragen, so kann dieser Sitz in der Regel einfach gegen den vorhandenen Sitz ausgetauscht werden.
Die Sitzfläche ist auf Grund der vorgegebenen Abmessungen recht klein.
Dieses Gehäuse eignet sich vor allem zum Nachrüsten von Klappsitzen in Aufzugkabinen. Für Verwendung der Modelle 007-13 und 007-24.
Das Ausschneiden einer Öffnung ist nicht erforderlich und die Kräfte werden haupsächlich in den Boden eingeleitet. Somit kann auf zusätzliche Versteifungen auf der Wand-Rückseite weitestgehend oder sogar ganz verzichtet werden. Das Gehäuse hat eine Tiefe von nur 85 mm.
Dieses Gehäuse eignet sich vor allem zum Nachrüsten von Klappsitzen in Aufzugkabinen. Für Verwendung der Modelle 007-52 und 007-53.
Das Ausschneiden einer Öffnung ist nicht erforderlich und die Kräfte werden haupsächlich in den Boden eingeleitet. Somit kann auf zusätzliche Versteifungen auf der Wand-Rückseite weitestgehend oder sogar ganz verzichtet werden. Das Gehäuse hat eine Tiefe von nur 85 mm.
Mit diesem Gehäuse ist eine Aufbau-Montage der Klappsitze 007-13 bzw. 007-24 möglich. Es eignet sich daher zum Nachrüsten von Klappsitzen in Aufzugkabinen, wenn das Ausschneiden der Kabinenwand nicht gewünscht wird. Das Gehäuse hat eine Tiefe von nur 82 mm (Edelstahl), bzw. 87 mm (Stahl).
Mit diesem Gehäuse ist eine Aufbau-Montage der Klappsitze 007-52 bzw. 007-53 möglich. Es eignet sich daher zum Nachrüsten von Klappsitzen in Aufzugkabinen, wenn das Ausschneiden der Kabinenwand nicht gewünscht wird. Das Gehäuse hat eine Tiefe von nur 82 mm (Edelstahl) bzw. 87 mm (Stahl).
Dieser Rahmen reduziert die Einbautiefe des Klappsitzes um 30 mm.
Für Verwendung der Modelle 007-13 und 007-24.
Dieser Rahmen reduziert die Einbautiefe des Klappsitzes um 30 mm.
Für Verwendung der Modelle 007-52 und 007-53.
Dieser Rahmen reduziert die Einbautiefe des Klappsitzes um 45 mm.
Für Verwendung der Modelle 007-13 und 007-24.
Dieser Rahmen reduziert die Einbautiefe des Klappsitzes um 45 mm.
Für Verwendung der Modelle 007-52 und 007-53.
BLECH & TECH GmbH
Niederwaldstraße 4
79336 Herbolzheim
+49 (0) 76 43 / 33 38 95 - 0
+49 (0)76 43 / 33 38 95 - 11
nfblch-tchd
©2024 BLECH & TECH GmbH